Begleitetes Fahren mit 17

JUNGE FAHRER – ERWACHSENE BEGLEITER

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Etwa jeder fünfte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.

Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln. Bayern startete deshalb den Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17”, der in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich war. Die Grundidee dabei heißt:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung.
Oder anders gesagt:
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.

Führerschein mit 17

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche, schweizerische oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren


Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:

  • Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
  • Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind. Beachten Sie die 0,0 Promille Regelung für Fahranfänger
  • Gurten Sie sich immer an
  • Fahren Sie defensiv und vorausschauend
  • Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise an das Wetter anpassen – Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
  • Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
  • Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
  • Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
  • Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird oder bitten Sie die Halterin oder den Halter dies zu tun


Die Beifahrerin oder der Beifahrer

Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten
Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
  • Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
  • Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
  • Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „ Hilfsfahrlehrer”
  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
  • Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
  • Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs


Fahrplan zum Führerschein

Ablauf Voraussetzungen/Auflagen
Ab 16 Jahren:
Führerscheinausbildung
in der Fahrschule
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
keine Bedenken, die gegen die
Fahreignung sprechen

Begleitperson:
eine oder mehrere bei Antragsstellung
namentlich benannte Person(en)
  • das 30. Lebensjahr vollendet
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als drei Punkte imVerkehrszentralregister in Flensburg

Führerscheinprüfung Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs,
den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten
Mit Vollendung
des 17.Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der
Auflage der Begleitung
  • Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
Bis zur Vollendung
des 18.Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung,
Sammeln von Fahrpraxis
  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des
18. Lebensjahres:
Unbeschränkte
Fahrerlaubnis
  • Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren.
  • Die Prüfungsbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden


Quelle: www.innenministerium.bayern.de

Willkommen Führerschein ab 17