Deine Fahrschule Wohlmuth in Lichtenfels und Michelau
Führerschein machen mit den Profis
Ab sofort findest Du hier die wichtigsten Informationen zu unserer Fahrschule in Lichtenfels und Michelau und unseren Leistungen.
Ganz nach unserem Motto „und die Strasse gehört Dir“ möchten wir Dich auf dem Weg zum Führerschein in allen Ausbilungsklassen begleiten.
Wir freuen uns auf dich!
Wir haben gute Neuigkeiten! Unsere neuen Blocktermine für den Theorieunterricht sind ab sofort verfügbar. Damit könnt ihr in kurzer Zeit alle theoretischen Grundlagen für euren Führerschein in kompakter Form absolvieren.
Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, also sichert euch rechtzeitig einen Platz, bevor die Kurse voll sind!
Meldet euch am besten gleich online bei uns an. Wir freuen uns, euch auf dem Weg zum Führerschein zu begleiten!
Doris & Michael Wohlmuth
Auto
Der PKW-Führerschein
Klasse: B
Mindestalter
18 Jahre
Beschreibung
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.Eingeschlossene Klassen
Fahrerlaubnisse der Klasse B berechtigen auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorieunterricht
(DS = Doppelstunden à 90 Minuten)
Ohne Vorbesitz einer Klasse
- 12 DS Grundstoff-Unterricht
- 2 DS Klassenspezifischer Unterricht
Mit Vorbesitz einer Klasse
- 6 DS Grundstoff-Unterricht
- 2 DS Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung – Besondere Ausbildungsfahrten
(Std. = Stunde à 45 Minuten)
- 5 Std. Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Std. Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 3 Std. Schulung bei Dunkelheitoder Dämmerung
B196
Voraussetzung
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Fahrerschulung in der Fahrschule
Da es sich um eine reine Fahrerschulung handelt, muss keine theoretische oder praktische Prüfung abgelegt werden.
Die Schulung besteht aus mindestens:
- 4 x klassenspezifischen Motorrad-Unterricht à 90 Minuten
- 5 x praktischen Übungen à 90 Minuten (= 10 Fahrstunden à 45 Minuten)
Nach erfolgreichem Abschließen der Fahrerschulung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie nun die Möglichkeit haben, bei Ihrer zuständigen Behörde Ihre Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen. Dazu benötigen Sie außerdem ein aktuelles Passfoto.
ACHTUNG:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Auto ab 17
Der PKW-Führerschein – Begleitetes Fahren mit 17
Klasse: B
Junge Fahrer – Erwachsene Begleiter
Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Etwa jeder fünfte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln. Bayern startete deshalb den Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17”, der in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich war. Die Grundidee dabei heißt:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung.
Oder anders gesagt:
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.Die Fahrberechtigung
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche, schweizerische oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren
Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:
- Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
- Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind. Beachten Sie die 0,0 Promille Regelung für Fahranfänger
- Gurten Sie sich immer an
- Fahren Sie defensiv und vorausschauend
- Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise an das Wetter anpassen – Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
- Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
- Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
- Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
- Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird oder bitten Sie die Halterin oder den Halter dies zu tun
Die Beifahrerin oder der Beifahrer
Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten
Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:- Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
- Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
- Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
- Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
- Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
- Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „ Hilfsfahrlehrer”
- Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
- Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
- Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs
B197
Unbeschränkter Fahrspaß mit B197
Klasse: B
Automatik oder Schaltung? Ganz einfach: Beides!
Prüfung im Automatik-Auto ablegen und…
- Volle Konzentration auf den Verkehr
- Kein „Abwürgen“ in der Prüfung
- Stressfreie Prüfungsfahrt
…ohne Beschränkungen Schaltwagen fahren
- Schalten lernen ohne Druck
- Testfahrt mit dem Fahrlehrer
- Freie Auswahl beim Fahrzeugkauf
- Flexibilität bei Mietwagenbuchung
Die Fahrberechtigung
Mit B197 kannst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren – ohne Beschränkungen. Und das trotz Prüfung im Automatikfahrzeug!
- Wohnmobil
- Elektrofahrzeug
- Oldtimer
- Jeep
- Bulli
- Mietwagen
- Sportwagen
Dein Weg zu unbeschränktem Fahrspaß
- Ausbildung im Automatik-Auto
- Ergänzende Schalt-Ausbildung von mind. 10 Stunden auf Kfz mit Schaltgetriebe
- Erfolgreiche Testfahrt mit deinem Fahrlehrer im Schaltfahrzeug, mind. 15 Minuten inner- und außerorts
- Nachweis für die Behörde ausgestellt von deiner Fahrschule
- Praktische Prüfung im Automatik-Auto
- Freie Fahrt, egal mit welchem Antrieb!
- Voraussetzung ist eine Schulung im Umfang von mindestens zehn Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der du nachweisen musst, dass du zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt bist
Und sonst so? Deine Alternativen
Komplette Ausbildung im Schaltfahrzeug
- So wie bisher: Ausbildung erfolgt auf dem Schaltfahrzeug, inklusive aller Sonderfahrten. Auch die Prüfung wird im Schaltwagen abgelegt
Die reine Automatikausbildung
- Wenn du deine ganze Ausbildung und Prüfung im Automatikfahrzeug absolvierst und das Schalten nicht lernst, wird dir die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Du bist dann nur zum Fahren eines Automatikfahrzeugs berechtigt
Weg mit der 78! Schaltausbildung nachholen.
- Du hast damals die Prüfung abgelegt und die 78 im Führerschein stehen? Die Schaltausbildung kannst du jetzt einfach nachholen! Mach mindestens 10 Fahrstunden im Schalter, absolviere eine 15-minütige Testfahrt und lass die nervige Zahl streichen!
weitere Führerscheinklassen im Überblick
Kfz mit Anhänger | B96 >750 kg Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg > mehr...
Kfz mit Anhänger | BE >750 kg, Kombination über 3.500 kg > mehr...
Sonderklasse
ZUGMASCHINEN FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT | Klasse L > mehr...
Motorrad
Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Klasse: AM
Mindestalter: 15 (seit 28.07.2021)
Jugendliche in ganz Deutschland können jetzt den Führerschein AM mit 15 machen. Das entsprechende Gesetz ist am 28.7.2021 in Kraft getreten.
- Klasse AM für 15-Jährige jetzt in allen Bundesländern
- Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
- Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16.Geburtstag erlaubt
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber inaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Eingeschlossene Klassen: Keine
AM ist eingeschlossen in den Klassen: A1, A2, A, B und T
Leichtkrafträder bis 125 cm³, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Klasse: A1
Mindestalter: 16
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt
und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Eingeschlossene Klassen: AM
A1 ist eingeschlossen in den Klassen: A2 und A
Wichtig: Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.Krafträder bis 35 kW
Klasse: A2
Mindestalter: 18
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.Eingeschlossene Klassen: AM und A1
A2 ist eingeschlossen in den Klassen: A
Wichtig: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich.Kraftäder über 50 cm³, dreirädrige Kraftfahrzeugeüber 15 kW
Klasse: A
Mindestalter: 24*
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
* Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
A ist in keiner anderen Klasse eingeschlossen
Wichtig: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mofa
Der Mofa-Führerschein
Mindestalter: 15 Jahre
Beschreibung:
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Eingeschlossene Klassen: Keine.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden
- die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
- die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Theorie
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs (in diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet)oder
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.Praxis
90 Minuten Grundausbildung (unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts)
Blockunterrricht
Blockunterricht
Schnell die theoretische Ausbildung absolvieren? Dann ist der BLOCK-Unterricht für dich ideal: Hier kannst du an 7 Werktagen die 14 theoretischen Unterrichte (Klasse B: 12 Grundstoff + 2 Zusatz B) besuchen.
Der Unterricht findet immer in Lichtenfels von 18.00 – 21.00 Uhr statt (= 2 Unterrichte à 90 Minuten pro Abend).
Wir bieten diesen BLOCK-Unterricht meist vor oder in den Schulferien an, um deinen „Stress“ in der Schule mit häufigem Nachmittagsunterricht nicht noch zusätzlich zu erhöhen. Wer also zügig seinen Unterricht absolvieren möchte, ist hier genau richtig!
Die jeweiligen Termine findest du immer rechtzeitig hier auf unserer homepage und in der Tageszeitung bzw bei uns an der Fahrschule. Gerne kannst du im voraus auch telefonisch die geplanten Termine erfragen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich bereits etwa 6 Monate vor dem gewünschten Termin für einen solchen BLOCK-Unterricht anzumelden. Du kannst dann bereits alle notwendigen Unterlagen für das Landratsamt abgeben, damit dein Antrag auf Erteilung des Führerscheins bearbeitet werden kann. Nur so kann dann auch im Anschluss an den BLOCK-Unterricht die Theorieprüfung abgelegt werden.
Gerne beraten wir dich auch persönlich in der Fahrschule oder bei einem Telefongespräch.
Wir freuen uns darauf, dich ausbilden zu dürfen!
Über uns
Profitiere von unserer Erfahrung!
Es gibt uns bereits seit über 40 Jahren. Als Familienunternehmen in der 2. Generation haben wir schon tausenden Heranwachsenden zum Führerschein verholfen.
Wir freuen uns mit unseren Fahrschülern über die erzielten Prüfergebnisse. Diese guten Ergebnisse sind kein Zufall, denn unser Konzept hat sich seit Jahrzehnten bewährt.
Für uns zählt die individuelle Betreuung, nur so kann das Optimum erreicht werden. Jeder Mensch hat andere Stärken, aber auch Schwächen. Daher können bei uns vermeintlich „schwächere“ Fahrschüler zum Beispiel auf intensives Lernen in kleinen Gruppen bzw. einzeln zurückgreifen.
Gerne beraten wir Dich in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch.
Warum wir?
Gründe, sich für unsere Fahrschule zu entscheiden:
- ganztätig besetztes Büro: gezielte Auskunft und individuelle Betreuung
- stressfreie Planung: unsere Termine für die Block-Unterrichte stehen bereits für das ganze Jahr, so dass ihr den FS dann machen könnt, wann es für euch am besten ist
- Block-Unterricht: innerhalb von 7 Tagen alle Theoriestunden
- Richtig lernen: Mit dem Online-Lernprogramm „FahrenLernen Max“ via Internet, PC, Tablet oder unterwegs mit der Smartphone-App. Wir kontrollieren euren Lernfortschritt, besprechen mit euch eventuell auftauchende Probleme bzw geben Tipps fürs gezielte Lernen. Nach Absprache mit euch werdet ihr dann zur theoretischen Prüfung angemeldet.
- Moderner interaktiver Unterricht mittels PC und großem Whiteboard in modern gestalteten Lehrräumen
- Unser Fuhrpark: Wir schulen im Moment auf zwei Golf VII mit modernster Ausstattung.
Außerdem stehen aktuelle Motorräder in verschiedenen Größen und Leistungsklassen für euch bereit. - Richtig angezogen: Professionelle Motorradkleidung sowie Helme und Handschuhe in verschiedenen Größen ist vorhanden. Natürlich ist es aus hygienischen Gründen immer besser, eigene Motorradkleidung zu besitzen
- Finanziell flexibel
Checkliste
Schritt für Schritt zum Führerschein
Unterlagen und Nachweise für den Fahrerlaubnis-Antrag
- Passfoto (35mm x 45mm) neuen Standards (biometrisch)
- Erste-Hilfe-Kurs: Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für den Erwerb eines Führerscheins. Oftmals werden solche Kurse bereits in der Schule angeboten.
- Sehtest: Der Sehtest kann bei einem Optiker oder einem Augenarzt durchgeführt werden. Mitzunehmen ist ein gültiger Personalausweis. Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Gültiger Ausweis: Personalausweis oder Reisepass
- Behördengang: Die Fahrschüler*innen müssen das selbst erledigen.
Erste-Hilfe-Kurse
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
BRK Kreisverband Lichtenfels
Henry-Dunant-Straße 6
96215 Lichtenfels
Tel. 09571-95 90-0
Hier gehts zu den Terminen.
Arbeiter-Samariter-Bund
Parkstraße 6
96450 Coburg
Tel. 09561-81 47 28
Hier gehts zu den Terminen.